1. Müssen die Schulträger in Vorleistung treten? Bis wann dürfen die Schulträger mit dem Landeszuschuss rechnen?
Die Auszahlung der Mittel durch das Kultusministerium an den Schulträger erfolgt vom Jahr 2016 an zum 15. Februar jeden Jahres. Nur falls die Geräte zu diesem Zeitpunkt bereits bestellt, geliefert und bezahlt werden sollen, müssen die Schulträger in Vorleistung treten.
2. Reicht dem KM für die jährliche Gesamtabrechnung eine Kopie der Rechnung?
Für den jährlichen Verwendungsnachweis reicht dem KM – sofern ausschließlich einmal im Jahr Tablets im Rahmen des Schulversuchs beschafft werden – eine Kopie der Rechnung für die Tablets. Sofern jedoch im Haushaltsjahr mehrere Bestellungen erfolgen bzw. Teile der Infrastruktur vor Ort (z.B. W-LAN) erneuert werden, werden die Schulträger gebeten, dem KM formlos den zahlenmäßigen Nachweis mit einer Aufstellung (z.B. als Excel-Tabelle) der im Einzelnen beschafften Geräte und der sich ergebenden Gesamtsumme zu erbringen
3. Wurden bezüglich der Bezahlung und Lieferung besondere Vereinbarungen in die Ausschreibung mitaufgenommen?
Zur Frage der Bezahlung und Lieferung findet sich Folgendes in den Ausschreibungsbedingungen:
3.8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach vollständiger Erbringung der Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung an den Auftraggeber/Bezugsberechtigten.
Eine Zahlung erfolgt nicht bei Teillieferungen von Einzelaufträgen, sondern erst nach vollständiger Leistungserbringung.
3.9 Leistungsnachweis
Die Leistung gilt erst dann als vollständig erbracht, wenn die Leistung nachweislich erbracht wurde. Der Nachweis kann z.B. mit Hilfe eines Lieferscheins erbracht werden und hat sämtliche zugrundeliegenden Auftragsdaten zu enthalten.
3.10 Lieferbedingungen
Die Lieferung hat „Frei Haus“ zu erfolgen. Das bedeutet, dass die Lieferung so in die Sphäre des Auftraggebers/Bezugsberechtigten gelangt, dass sie vor Zugriffen Dritter geschützt ist.
Die Lieferungen erfolgen Montag bis Freitag von 8:00-12:00 Uhr, sowie Montag-Donnerstag von 13:00-16:00 Uhr.
Spätestens drei Werktage vor der geplanten Lieferung wird im gegenseitigen Einvernehmen ein Liefertermin abgestimmt.
Die Annahme einer Lieferung ohne entsprechende Vereinbarung kann vom Auftraggeber/Bezugsberechtigten verweigert werden. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt allein der Auftragnehmer.
3.11 Gefahrübergang
Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftraggebers/Bezugsberechtigten. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Artikel über. Der Auftragnehmer haftet demnach für alle Schäden auf dem Transportweg bis zur Auslieferung an den Auftraggeber/ Bezugsberechtigten.
Eine Untersuchungs- und Rügepflicht des Auftraggeber/Bezugsberechtigten im Sinne des § 377 HGB besteht nicht.
LZBW-2015-0002 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 25 von 33
3.12 Verpackungsmaterial
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Verpackungsmaterial zurückzunehmen oder einen Ansprechpartner für die Entsorgung des Verpackungsmaterials zu benennen.
Der Auftragnehmer hat das Verpackungsmaterial nach den gesetzlichen Vorschriften fachgerecht zu entsorgen.
Bei einer Lieferung „Frei Haus“ ist eine sofortige Rückgabe des Verpackungsmaterials aus organisatorischen Gründen meist nicht möglich. Die Verpackung ist in diesem Fall vom Auftragnehmer nach erfolgter Montage zurück zu nehmen und zu entsorgen.
3.13 Verzug
Hält der Auftragnehmer die vereinbarten Liefertermine nicht ein, kommt er ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Verzögerung nachweislich nicht zu vertreten.
3.14 Mängelhaftung
Alle im Rahmen dieses Vertrages gelieferten Produkte müssen mangelfrei sein, auch unerhebliche Mängel sind beachtlich.
3.15 Garantie
Sämtliche Komponenten werden inklusive 2 Jahren Garantie angeboten. Falls in den Leistungsblättern zu den einzelnen Losen höherwertige Garantien gefordert werden, gelten diese für das entsprechende Los. Firmware- und Treiber-Updates stehen in der Garantiezeit kostenlos zur Verfügung.
Während der Garantiezeit wird ein Hotline-Support inkl. E-Mail Adresse bereitgestellt.
Sofern in den Leistungsdetails nicht anders vermerkt, wird eine Erreichbarkeit werktags von 8:00-16:00 Uhr zugesichert sowie eine Reaktionszeit spätestens am nächsten Arbeitstag garantiert. Reparaturen werden, wenn möglich, vor Ort durchgeführt, andernfalls erfolgt ein Vorortaustausch.
Die Laufzeiten der Garantieverträge beginnen ab Lieferung der Geräte.